CORONASCHUTZVERORDNUNG

§ 19 Gastronomie

(1) Die Zulässigkeit des Betriebs von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen, Cafés,
Kantinen, Mensen und anderen gastronomischen Einrichtungen richtet sich nach den
folgenden Vorschriften.

(2) In Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 3 sind nur zulässig: 1. Angebote der
Außengastronomie für Personen mit Negativtestnachweis, wobei den Gästen ein Sitzplatz
und an Theken oder Stehtischen ein Stehplatz zugewiesen werden und die einfache
Rückverfolgbarkeit unter Erfassung des genutzten Tisches sichergestellt sein muss sowie
zwischen allen Personen, die nicht nach § 4 Absatz 2 untereinander den Mindestabstand
unterschreiten dürfen, der Mindestabstand sowohl zwischen Sitzplätzen am selben oder an
unterschiedlichen Tischen als auch zwischen Stehplätzen gewahrt werden muss, sofern nicht
eine bauliche Abtrennung zwischen den Tischen vorhanden ist, die eine Übertragung von
Viren für den Tisch- und kompletten Sitzbereich verhindert, 2. Betriebskantinen und Mensen
in Bildungseinrichtungen einschließlich ihrer Innenbereiche zur Versorgung der
Beschäftigten beziehungsweise der Nutzerinnen und Nutzer der Bildungseinrichtungen,
wenn sonst die Arbeitsabläufe oder nach dieser Verordnung zulässige Bildungsangebote
nicht aufrechterhalten werden könnten, mit sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit, 3.
die Belieferung mit Speisen und Getränken, der Außer-Haus-Verkauf von Speisen und
Getränken sowie der Einsatz von und Zugang zu Lebensmittelautomaten, wobei in
Innenräumen gleichzeitig maximal eine Kundin oder ein Kunde je zehn Quadratmeter der
Geschäftsfläche anwesend sein dürfen, 4. die Bereitstellung von Räumen einschließlich der
erforderlichen Verpflegung für die nach dieser Verordnung ausdrücklich zulässigen
Veranstaltungen. Für Konzerte, Theateraufführungen und ähnliche Veranstaltungen in
gastronomischen Einrichtungen gelten ergänzend die Regelungen des § 13, wobei für die
Besetzung von Tischen und Theken die vorstehenden Regelungen maßgeblich sind

(3) In Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 2 sind zusätzlich zulässig: 1. Angebote
der Außengastronomie unter Beachtung der übrigen Maßgaben von Absatz 2 Nummer 1
auch ohne Negativtestnachweis, 2. der Betrieb gastronomischer Einrichtungen auch im
Innenbereich für Personen mit Negativtestnachweis, wobei den Gästen ein Sitzplatz und an
Theken oder Stehtischen ein Stehplatz zugewiesen werden und die einfache
Rückverfolgbarkeit sichergestellt sein muss sowie zwischen allen Personen, die nicht nach §
4 Absatz 2 untereinander den Mindestabstand unterschreiten dürfen, der Mindestabstand
sowohl zwischen Sitzplätzen am selben oder an unterschiedlichen Tischen als auch
zwischen Stehplätzen gewahrt werden muss, sofern nicht in gut durchlüfteten Räumen oder
Räumen mit einer der Raumgröße angepassten Luftfilteranlage eine bauliche Abtrennung
zwischen den Tischen vorhanden ist, die eine Übertragung von Viren für den Tisch- und
kompletten Sitzbereich verhindert, 3. die Nutzung von Kantinen und Mensen mit
sichergestellter Rückverfolgbarkeit und Negativtestnachweis, für die Angehörigen des
Betriebs oder der Einrichtung auch ohne Negativtestnachweis.

(4) In Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 1 ist zusätzlich zulässig: wenn auch für
das Land die Inzidenzstufe 1 gilt, die Nutzung der Innengastronomie unter Beachtung der
übrigen Maßgaben von Absatz 3 Nummer 2 auch ohne Negativtestnachweis.

(5) Das Personal, das in Kontakt mit Kundinnen und Kunden kommt, muss vorbehaltlich
weitergehender arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben unabhängig von der Inzidenzstufe
mindestens eine medizinische Maske tragen und mindestens zweimal in der Woche an
einem bestätigten Selbst- oder Schnelltest unter Aufsicht teilnehmen oder einen
Negativtestnachweis vorlegen.

 

Anschrift:

MEKONG laotisches &
thailändisches Restaurant
Friedrichstrasse 121
40217 Düsseldorf

Telefon: 0211-316837
E-Mail: info@mekong-duesseldorf.de

Öffnugszeiten:

Montag bis Freitag:
12:00 – 14:30 Uhr
18:00 – 23:00 Uhr
Samstag, Feitag & Feiertags:
18:00 – 23:00 Uhr

Küche schließt um 22:30 Uhr

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